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   BGH, 21.04.1977 - III ZR 200/74   

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https://dejure.org/1977,607
BGH, 21.04.1977 - III ZR 200/74 (https://dejure.org/1977,607)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1977 - III ZR 200/74 (https://dejure.org/1977,607)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1977 - III ZR 200/74 (https://dejure.org/1977,607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Öffentlicher Kinderspielplatz - Kinderspielplatz - Verkehrssicherungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1965
  • MDR 1978, 36
  • VersR 1977, 817
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Dabei wird auch die Gefährlichkeit der Handlung eine Rolle spielen, denn mit der Größe der möglichen Gefahr wächst auch das Maß der zu erwartenden Sorgfalt (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1977 - III ZR 200/74 - VersR 1977, 817 unter II 2).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 94/88

    Verkehrssicherungspflicht bei einem Baggersee

    Dort ging es darum, vor besonderen Gefahren zu schützen, die für die Besucher einer Anlage bzw. einer Veranstaltung im Zusammenhang mit diesem Besuch sei es auf dem Weg zu und von der Anlage, sei es zu dem unmittelbar an die Anlage angrenzenden Gelände entstehen - so die Verpflichtung, Kinderspielplätze auch gegenüber einer angrenzenden Straße oder Bahnanlage abzusichern (BGK, Urteil vom 21. April 1977 - III ZR 200/74 = NJW 1977, 1965 [BGH 21.04.1977 - III ZR 200/74]; KG VersR 1967, 956), den Zugang von der Badeanstalt zum Badehaus von Glätte (RG HRR 37, 1312) bzw. den Weg zum Parkplatz von offenen Schächten freizuhalten (OLG Düsseldorf VersR 1968, 818) oder die Verpflichtung, an eine Festwiese angrenzende, ohne weiteres zugängliche Grundstücke frei von Fallgruben zu halten (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 1965 - VI ZR 235/63 = VersR 1965, 515).
  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76

    Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in

    Die Anlagen einer Badeanstalt müssen so beschaffen sein, daß die Benutzer vor vermeidbaren Gefahren bewahrt bleiben (vgl. für Kinderspielplatz Urt. v. 21. April 1977 - III ZR 200/74 = VersR 1977, 817).

    Diese Art der Gestaltung war von vornherein möglich und zumutbar (vgl. BGH Urt. v. 13. April 1967 a.a.O.; v. 21. April 1977 - III ZR 200/74 = VersR 1977, 817).

  • BGH, 25.04.1978 - VI ZR 194/76

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei der Gestaltung eines Spielplatzes

    Das rechtfertigt es aber nicht, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, die aus der Verletzung der Pflicht zur Sicherung des Spielplatzes etwa entstandenen Schadensersatzansprüche allgemein nach Amtshaftungsgrundsätzen zu beurteilen (BGH, Urt. v. 21. April 1977 - III ZR 200/74 = VersR 1977, 817; vgl. auch Hußla, VersR 1971, 877).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 10 U 88/09

    Kommt fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Gebäudeversicherung

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 8.7.1992, a.a.O.; NJW 1977, 1965 = LM § 823 (Ea) BGB Nr. 61; ebenso z. B. OLG Zweibrücken, Urt. v. 28.4.1999, OLGR 1999, 481 = VersR 2001, 455 - 1 U 30/98; LG Düsseldorf, Urt. v. 3.9.2002, VersR 2003, 905) vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden.
  • OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 44/01

    Schadensersatzanspruch bei Beschädigung eines neben einem ungesicherten

    Im Hinblick auf öffentliche Spielplätze und Sportanlagen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung ebenso wie der Senat davon aus, daß die Haftung aufgrund der zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflicht als Grundstückseigentümer (§ 823 Abs. 1 BGB) besteht (vgl. BGH NJW 1977 S. 1965; BGH NJW 1978 S. 1626, 1627).
  • BGH, 26.07.2016 - VI ZR 322/15

    Haftung des Binnenlotsen: Beschränkung auf grob fahrlässig und vorsätzlich

    Der Komplexität der ihm übertragenen Aufgabe und der Größe der möglichen Gefahren entspricht das Maß der zu erwartenden Sorgfalt (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1977 - III ZR 200/74, VersR 1977, 817, 818; vom 8. Juli 1992 - IV ZR 223/91, BGHZ 119, 147, 151).
  • OLG Köln, 03.11.1992 - 22 U 101/92

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bezüglich der Sicherung eines

    So besteht die Verpflichtung, Kinderspielplätze auch gegenüber einer angrenzenden Staße oder Bahnanlage abzusichern (OLG Karlsruhe MDR 1972, 798; BGH NJW 1977, 1965) aus der Erwägung, Benutzer einer Anlage vor besonderen Gefahren zu schützen, die im Zusammenhang mit deren Besuch - z. B. auf dem Weg zu und von der Anlage - entstehen (vgl. dazu auch BGH VersR 1989, 155, 156).

    Daher sind wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen zu treffen, insbesondere, wenn bekannt ist, daß Kinder immer wieder die gefährlichen Bereiche zum Spielen aufsuchen (vgl. BGH NJW 1975, 108; BGH NJW 1977, 1965).

    Die von der Beklagten zitierten Entscheidungen (BGH NJW 1977, 1965 sowie OLG Karlsruhe MDR 1972, 798) betreffen allerdings Kinderspielplätze, auf denen sich überwiegend Kinder unter 6 Jahren aufhalten, die Gefahren aus nahegelegenen Straßen oder auch von Gewässern nicht so erkennen und abschätzen können, wie es bei Kindern ab 6 Jahren, die das Jugendheim L.hof aufsuchen, der Fall ist.

  • LG Stuttgart, 02.12.2008 - 15 O 228/08

    Baum mit Baumschutzmatte auf Spielplatz zulässig

    Bei dieser Pflicht handelt es sich um eine privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht, die sich an den allgemeinen deliktsrechtlichen Grundsätzen ausrichtet (BGH NJW 1977, 1965, 1965; BGH NJW 1988, 2667, 2667).

    Grundsätzlich gilt, dass mit der Größe der möglichen Gefahr, vor der die Benutzer des Spielplatzes geschützt werden müssen, auch das Maß der vom Sicherungspflichtigen zu erwartenden Sorgfalt wächst (BGH NJW 1977, 1965, 1965).

  • LG Oldenburg, 05.03.2008 - 5 T 115/07

    Abgrenzung; Amtshaftung; Amtshandlung; Amtspflichtverletzung; Ausgestaltung;

    Für Kinderspielplätze und Müllkippen reicht die öffentliche Einrichtung und Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen nicht aus, eine drittgerichtete Amtspflicht zu begründen (BGH VersR 77, 817; Hußla VersR 71, 877).

    Die öffentlich-rechtliche Körperschaft, der die Verkehrssicherung obliegt, hat grundsätzlich die Wahl, ob sie dieser Pflicht als Fiskus, also privatrechtlich, oder als Träger öffentlicher Gewalt, also hoheitsrechtlich, genügen will (BGH VersR 77, 817).

  • BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Schwimmbades hinsichtlich der

  • LG Heidelberg, 06.10.2010 - 5 O 85/10

    Verkehrssicherungspflichten gegenüber erwachsenen Benutzern einer

  • OLG Koblenz, 23.03.2001 - 10 U 819/00

    Rotlichtverstoß im Kreuzungsbereich - subjektive Verantwortlichkeit

  • OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03

    Keine Haftung für Fahrzeugaufbauten

  • VG Würzburg, 13.10.2016 - W 5 K 15.967

    Fahrlässigkeit durch Verlassen der Wohnung während eines Kochvorgangs

  • VG Würzburg, 13.10.2016 - W 5 K 15.966

    Kostentragungspflicht für Feuerwehreinsatz

  • OLG München, 16.05.2008 - 10 U 5191/07

    Regress der gesetzlichen Unfallversicherung nach Verkehrsunfalltod eines

  • OLG Stuttgart, 13.04.1994 - 3 U 233/90

    Verkehrssicherungspflicht: Straßenbauunternehmer

  • KG, 31.01.1986 - 9 U 6739/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

  • LG Dortmund, 04.12.1985 - 4 O 137/85

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

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